Wirtschaftskriminalität/Compliance

 

Die in der Kriminalstatistik erfassten Wirtschaftsdelikte belaufen sich pro Jahr auf mehrere Milliarden Euro, wobei das tatsächliche Ausmaß laut Bundeskriminalamt (BKA) damit nur eingeschränkt wiedergegeben wird, weil nur ein Teil der begangenen Wirtschaftsdelikte den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Betroffene Unternehmen fürchten Image- und Reputationsverluste.

Die Unterstützung von Firmen in der internen Schadensbegrenzung und in Folge der Schadensverhütung ist eines der Kernziele der LCG.

Die Reflexion der eigenen Werte und die Verantwortung der Firmenleitung zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien definieren den Begriff „Compliance“.

Die Nichteinhaltung von Regeln kann zu Unternehmensstrafen, Bußgeldern, Gewinnabschöpfung oder dem Verfall des durch den Gesetzesverstoß erzielten Gewinns führen. Diese direkten Verluste werden durch zusätzliche externe und interne Kosten für Verfahren, Schadenersatzansprüche und Rückabwicklungen erhöht.

Nicht nur Vorsatz sondern auch Unkenntnis führen zu derartigen Ergebnissen.

LCG stellt hierfür seine Kompetenz in den Dienst betroffener oder vorsorgender Unternehmen und Institutionen.

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